Ein Beratungsgespräch ist dann sinnvoll, wenn einem Ratsuchenden der Besuch bei dem Beratungslehrer nahegelegt oder empfohlen worden ist. Der Besuch des Beratungslehrers setzt dabei Freiwilligkeit und Offenheit voraus.
Das Beratungskonzept am GaT
- Die Beratung durch den Beratungslehrer ist grundsätzlich freiwillig. Der Ratsuchende entscheidet selbst, ob er eine Beratung wünscht. Der Berater entscheidet selbst, ob er einen Beratungsauftrag annehmen kann oder den Ratsuchenden weitervermittelt. Der Ratsuchende kann wie der Beratende die Beratung jederzeit abbrechen. Der Beratungslehrer begleitet des Ratsuchenden Ziel führend bei der angestrebten Problemlösung.
- Die Beratung durch den Beratungslehrer ist grundsätzlich vertraulich. Der Beratungslehrer unterliegt der Schweigepflicht, es sei denn der Ratsuchende entbindet ihn ausdrücklich davon.
- Der Beratungslehrer beachtet die Verantwortungsstruktur innerhalb der Schule. Die Schule ist ein komplexes System mit unterschiedlichen Zuständigkeiten, Interessenlagen und Verantwortlichkeiten der beteiligten Personen. Betrifft ein angesprochenes Problem nicht nur den Ratsuchenden, so zieht der Beratungslehrer – in Absprache mit dem Ratsuchenden – die unmittelbar beteiligten Personen in den Beratungsprozess mit ein.
- Die Beratung durch die Beratungslehrer bietet Hilfe zur Selbsthilfe durch Stärkung der Selbstreflexionsfähigkeit und Problemlösungskompetenz des Ratsuchenden in einem von Einfühlungsvermögen (Empathie), Bestätigung und Anregung geprägten Rahmen.
- Die Beratung durch die Beratungslehrer bietet eine erweiterte psychologische Beratungskompetenz zugunsten aller am Erziehungsprozess beteiligten Personen unter Zusicherung absoluter Vertraulichkeit und unter Einsatz der für die Beratung individuell notwendigen Zeit an.
- Die Beratung durch die Beratungslehrer bezieht das gesamte soziale Umfeld des Ratsuchenden in den Beratungsprozess ein (systemische Beratung). Ihr Ziel ist das gemeinsame Finden einer einvernehmlichen Problemlösung (lösungsorientierter Ansatz) und bedarf der Unterstützung durch das Kollegium.
- Die Beratung hat das Ziel direkt oder indirekt Selbständigkeit, Verantwortungsbewusstsein, soziale Kompetenz, Teamfähigkeit, kritische Reflexion und Kommunikationsfähigkeit zu fördern.
- Die Beratung durch den Beratungslehrer versteht sich als Beratung von Schülerinnen, Schülern, Erziehungsberechtigten und interessierten Kollegen über präventive und fördernde Maßnahmen beispielsweise im Hinblick auf die Lösung von Lern- und Verhaltensproblemen (Lernschwierigkeiten, Konzentrationsschwierigkeiten, Motivationsprobleme, Disziplinarschwierigkeiten, Beziehungsprobleme, Verhaltensauffälligkeiten etc.) und die Bewältigung von darin begründeten Konflikten innerhalb und außerhalb der Schule.
- Die Beratung durch den Beratungslehrer versteht sich als Beratung von Schülerinnen, Schülern, Erziehungsberechtigten und interessierten Kollegen über die Vorbereitung und Unterstützung schulischer Maßnahmen zur Förderung der Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler.
- Die Beratung durch den Beratungslehrer dient der Unterstützung der KollegInnen bei der Entwicklung bzw. Vertiefung eigener Beratungskompetenz.
- Die Beratung durch den Beratungslehrer eröffnet den Kontakt zu außerschulischen (Fachberatungs-) Einrichtungen.
Aber:
- Der Beratungslehrer übernimmt keine Fachberatung und Therapie (z.B. Drogenberatung, Beratung bei sexuellem, körperlichem oder seelischem Missbrauch, Sektenzugehörigkeit, Essstörungen, spezifischen psychiatrisch relevanten Problemen etc.), sondern er stellt in solchen Fällen Kontakte zu Fachberatungsstellen her bzw. begleitet die Ratsuchenden ggf. zu diesen Fachberatungsstellen.
Der Beratungslehrer sieht seine Aufgabe darin, professionelle Beratung anzubieten. Dies heißt aber nicht, dass er den Ratsuchenden Lösungen vorgibt oder (kurzfristig) messbare "Erfolge" garantiert.
- Individuelle Lern- und Erziehungsförderung
Der Beratungslehrer steht bei persönlichen und/oder schulischen Problemen (z.B. Angst, Aggressivität, Schulverweigerung) als Gesprächspartner zur Verfügung. Schülern fällt es aus unterschiedlichen manchmal schwer dem Unterricht zu folgen. Hier steht der Beratungslehrer zur Verfügung, um mit den betroffenen Schülern die Hintergründe des Verhaltens zu ermitteln und ggf. gemeinsam Lösungswege aufzuzeigen. Aber auch Lehrkräften bietet der Beratungslehrer Hilfe an, um über die Analyse von Unterrichtssituationen gemeinsam Maßnahmen für ‚Unterrichtsstörungen‘ zu entwickeln. Er stellt auch ggf. den Kontakt zu außerschulischen Einrichtungen her.
Der Beratungslehrer steht als Ansprechpartner für Mobbing-Fälle zur Verfügung und versucht in Absprache mit dem Mobbingopfer zu helfen.
Die Gemeinschaft vieler SchülerInnen erfordert von jedem einzelnen Mitglied Rücksichtnahme, Toleranz und Akzeptanz des anderen. Der Beratungslehrer steht als ausgebildeter Mediator für die konstruktive Konfliktbearbeitung zur Verfügung. (siehe Beschwerdekonzept).
Der Beratungslehrer steht bei individuellen Problemen der Arbeitsorganisation als Ansprechpartner zur Verfügung, um gemeinsam mit dem Ratsuchenden Strategien zur Lösung des Problems zu erarbeiten.