Der Beratungslehrer ist ein Teil des Beratungsnetzwerkes am GaT

Ein Beratungsgespräch ist dann sinnvoll, wenn einem Ratsuchenden der Besuch bei dem Beratungslehrer nahegelegt oder empfohlen worden ist. Der Besuch des Beratungslehrers setzt dabei Freiwilligkeit und Offenheit voraus.

Das Beratungskonzept am GaT

Die Beratungsgrundsätze der Beratung

Die Ziele der Beratung

Die Ziele des Beratungslehrers

Aber:

Der Beratungslehrer sieht seine Aufgabe darin, professionelle Beratung anzubieten. Dies heißt aber nicht, dass er den Ratsuchenden Lösungen vorgibt oder (kurzfristig) messbare "Erfolge" garantiert.

Die wesentlichen Arbeitsschwerpunkte des Beratungslehrers:

Der Beratungslehrer steht bei persönlichen und/oder schulischen Problemen (z.B. Angst, Aggressivität, Schulverweigerung) als Gesprächspartner zur Verfügung. Schülern fällt es aus unterschiedlichen manchmal schwer dem Unterricht zu folgen.  Hier steht der Beratungslehrer zur Verfügung, um mit den betroffenen Schülern die Hintergründe des Verhaltens zu ermitteln und ggf. gemeinsam Lösungswege aufzuzeigen. Aber auch Lehrkräften bietet der Beratungslehrer Hilfe an, um über die Analyse von Unterrichtssituationen gemeinsam Maßnahmen für ‚Unterrichtsstörungen‘ zu entwickeln. Er stellt auch ggf. den Kontakt zu außerschulischen Einrichtungen her.

Der Beratungslehrer steht als Ansprechpartner für Mobbing-Fälle zur Verfügung und versucht in Absprache mit dem Mobbingopfer zu helfen.

Die Gemeinschaft vieler SchülerInnen erfordert von jedem einzelnen Mitglied Rücksichtnahme, Toleranz und Akzeptanz des anderen. Der Beratungslehrer steht als ausgebildeter Mediator für die konstruktive Konfliktbearbeitung zur Verfügung. (siehe Beschwerdekonzept).

Der Beratungslehrer steht bei individuellen Problemen der Arbeitsorganisation  als Ansprechpartner zur Verfügung, um gemeinsam mit dem Ratsuchenden Strategien zur Lösung des Problems zu erarbeiten.